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Immobilienwertgutachten in Form von ausführlichen Gutachten (Langgutachten) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator
Donnerstag, den 23. September 2010 um 00:00 Uhr
 

Langgutachten werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist. Dies ist z.B. bei Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft notwendig, da der Leser des Gutachtens unter Umständen nicht die Gelegenheit und Möglichkeit hat das Bewertungsobjekt selbst zu besichtigen. Hier sind eine umfassende Baubeschreibung und die in der Anlage beigefügten Fotos eine sehr wichtige Entscheidungshilfe.


Auch Banken benötigen zu Finanzierung in der Regel ein ausführliches Gutachten. Hier ist es notwendig, dass sich der Sachbearbeiter ohne Besichtigung des Objektes einen Überblick über das Finanzierungsobjekt verschaffen kann.
Mittlerweile erkennen z.B. Finanzämter, Vormundschaftsgerichte und teilweise Banken Kurzgutachten an.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. März 2011 um 07:39 Uhr