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Wertgutachten für Immobilien in Form von Kurzgutachten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator
Montag, den 13. September 2010 um 00:00 Uhr
 

Zu meiner Hauptaufgabe zählt sicherlich das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien. Gleich ob es sich hierbei um die Wertermittlung einer Garage, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder um größere Gewerbeanwesen bis hin zu kompletten Industrieanlagen handelt. Überwiegend erstelle ich so genannte Kurzgutachten. Diese Art des Gutachtens ist in den meisten Fällen vollkommen ausreichend.

Kurzgutachten stellen eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative dar, z.B. bei

•    Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung,
•    Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
•    Erbauseinandersetzungen,
•    Veräußerung bei Betreuung,
•    Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
•    Nachweis eines geringeren Wertes für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer).

Kurzgutachten unterscheiden sich lediglich in der Form des beschreibenden Textes im Gutachten. In Kurzgutachten wird auf die Beschreibung

•    der Lage (z.B. die nächste Einkaufsmöglichkeit befindet sich in ca. 500 m Entfernung, die nächste Bushaltestelle, die nächste Autobahnauffahrt usw.),
•    des Gebäudes (z.B. Teppichboden im Wohnzimmer, Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung, Ölzentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung usw.)
•    ebenso wird auf Anlagen wie Lichtbilder und Baupläne und Lageplan

verzichtet.

Dies betrifft aber selbstverständlich nur den reinen beschreibenden Textteil. Bei der Immobilienbewertung werden jedoch alle wertrelevanten Umstände genauso wie in einem ausführlichen Gutachten (Langgutachten) berücksichtigt. Deutlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Verkehrswert in einem von uns erstellten Kurzgutachten und einem von uns erstellten Langgutachten immer der gleiche ist. Es macht also vom Verkehrswert her gesehen keinen Unterschied ob wir ein Kurzgutachten oder ein Langgutachten erstellen. Lediglich der beschreibende Textteil ist beim Kurzgutachten nicht so ausführlich. Aber trotzdem kommt ein Kurzgutachten bei uns auf ca. 20 DIN A4 Seiten.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. März 2011 um 07:38 Uhr