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Beurteilung von Bauschäden & Bauschadensgutachten
 

Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem Unternehmen zugeleitet.

Entweder lässt es sich dadurch überzeugen, dass der Mangel vorhanden ist und beseitigt werden muss oder man muss weitere rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist auf jeden Fall davon abzuraten so genannte Ersatzvornahmen (die Mängelbeseitigung durch Drittfirmen auf Kosten der ursprünglich beauftragten Firma) ohne rechtliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

Durch unsere Zusammenarbeit mit professionellen Industriekletterern ist eine Begutachtung auch an schwer erreichbaren Stellen schnell und kostengünstig möglich.