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Unterstützung bei selbstständigen Beweissicherungsverfahren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator
Mittwoch, den 11. August 2010 um 00:00 Uhr
 

Ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ist grundsätzlich eine sehr teure und langwierige Angelegenheit. Von daher ist es ratsam ein eventuelles Beweissicherungsbegehren vorher von uns überprüfen zu lassen, ob ein späterer Gutachter die Beweislage und Sachlage ähnlich auslegen wird oder ob er eventuell zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommt. Dies würde dann nämlich bedeuten, dass Sie für teures Geld selbst Beweise gegen sich geliefert haben.

 

Nach meiner Meinung ist es sinnvoller uns vor Beantragung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahren mit der Überprüfung zu beauftragen. Ich prüfe in diesem Zusammenhang, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige wahrscheinlich zum erhofften Ergebnis kommt oder nicht. Ferner kann ich meine Hilfe bei der technischen Formulierung des Beweisantrages anbieten. Auch hier liegen in der Praxis oft Probleme, wenn der Sachverständige unpräzise Aufgaben im Beweisbeschluss bekommt. Da er selbst (der gerichtlich beauftragte Sachverständige) nichts Neues in den Prozess einbringen darf, ist auch eine einfache Umformulierung des Beweisantrages nicht so einfach möglich. Nur der Antragsteller bestimmt den Gegenstand, der in die Verhandlung eingebracht wird.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. März 2011 um 07:36 Uhr