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Sachverständiger für
Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken
Schadensgutachten bei Schäden an Gebäuden
Baubegleitung und Bauüberwachung
Interessantes:
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Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem Unternehmen zugeleitet.