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Beurteilung von Bauschäden & Bauschadensgutachten
 

Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem Unternehmen zugeleitet.

Entweder lässt es sich dadurch überzeugen, dass der Mangel vorhanden ist und beseitigt werden muss oder man muss weitere rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist auf jeden Fall davon abzuraten so genannte Ersatzvornahmen (die Mängelbeseitigung durch Drittfirmen auf Kosten der ursprünglich beauftragten Firma) ohne rechtliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

Durch unsere Zusammenarbeit mit professionellen Industriekletterern ist eine Begutachtung auch an schwer erreichbaren Stellen schnell und kostengünstig möglich.

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Unterstützung bei selbstständigen Beweissicherungsverfahren
 

Ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ist grundsätzlich eine sehr teure und langwierige Angelegenheit. Von daher ist es ratsam ein eventuelles Beweissicherungsbegehren vorher von uns überprüfen zu lassen, ob ein späterer Gutachter die Beweislage und Sachlage ähnlich auslegen wird oder ob er eventuell zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommt. Dies würde dann nämlich bedeuten, dass Sie für teures Geld selbst Beweise gegen sich geliefert haben.

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