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Wertgutachten für Immobilien in Form von Kurzgutachten
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Zu meiner Hauptaufgabe zählt sicherlich das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien. Gleich ob es sich hierbei um die Wertermittlung einer Garage, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder um größere Gewerbeanwesen bis hin zu kompletten Industrieanlagen handelt. Überwiegend erstelle ich so genannte Kurzgutachten. Diese Art des Gutachtens ist in den meisten Fällen vollkommen ausreichend.
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Immobilienwertgutachten in Form von ausführlichen Gutachten (Langgutachten)
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Langgutachten werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist. Dies ist z.B. bei Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft notwendig, da der Leser des Gutachtens unter Umständen nicht die Gelegenheit und Möglichkeit hat das Bewertungsobjekt selbst zu besichtigen. Hier sind eine umfassende Baubeschreibung und die in der Anlage beigefügten Fotos eine sehr wichtige Entscheidungshilfe.
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Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken
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Wertgutachten werden in folgenden Fällen angefertigt: • Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen. Hier kann ein unabhängiger Wertgutachter. den Preis dieser Immobilie schätzen. • Wurde eine Immobilie vererbt, so kann man mit einem Wertgutachten die Erbanteile ermitteln. • Das Finanzamt setzt bei der Berechnung der Steuer den Wert Ihrer Wohnung oder Immobilie zu Ihrer Meinung nach zu hoch an. • Ihre Betriebsstätte wird vom Finanzamt bewertet und das Verhältnis von Boden- zu Sachwert wurde falsch bewertet. • Ein Schaden an einer Immobilie führt zu einem Merkantilen Minderwert.
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Hat man seine Wunschimmobilie gefunden, steht die wohl wichtigste Entscheidung an. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, ist es ratsam fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen untersuche ich das Objekt auf Mängel und auf Verdachtsmomente für das Vorliegen von verdeckten Mängeln. Ferner stelle ich fest, ob Sie das Objekt gemäß Ihren Vorstellungen nutzen können. Außerdem wird festgestellt, ob die Immobilie die angebotene Wohnfläche tatsächlich aufweist. Hier sind spätere Anpassungen des Kaufpreises so gut wie unmöglich durchsetzbar. Daher ist es wichtig entsprechenden Unstimmigkeiten vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages mit dem Verkäufer zu klären. Zum Schluss erteile ich Auskünfte, ob der geforderte Kaufpreis bzw. der bereits verhandelte Kaufpreis angemessen ist oder ob eventuell vor dem Immoblilenkauf nachverhandelt werden muss. |
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Beratung beim Immobilienverkauf
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Soll eine Immobilie verkauft werden so ist für die weitere Vorgehensweise wichtig, dass der erzielbare Verkaufspreis realistisch eingeschätzt wird. Wird der Verkaufspreis zu hoch angesetzt, vergrämt man eventuell potenzielle Interessenten. Ferner reagieren manche Interessenten sehr zurückhaltend wenn der Kaufpreis mehrmals nach unten korrigiert wird. Nach dem Motto, mal schauen wie weit der Preis noch nach unten geht. Vom zeitlichen Verlust gar nicht zu sprechen. Wird der Kaufpreis zu niedrig angesetzt erleidet man einen direkten finanziellen Schaden. Als Verhandlungsunterstützung könne ich in diesem Zusammenhang auch gern ein Kurzgutachten erstellen. |
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Überprüfung der Wohnflächen / Wohnflächenberechnung
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Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung liegt ein Mangel in der Sache vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglichen Wohnfläche abweicht. Hier können wir aufgrund unserer Messgeräte schnell dokumentieren ob die vertragliche Wohnfläche und die tatsächliche Wohnfläche übereinstimmen oder um wie viel sie differiert. Gerne überprüfe bzw. ermittel ich auch für Vermieter die in den Mietvertrag einzutragende Wohnfläche. |
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