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Immobilienwertermittlungsverordnung
 

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) trat am 1. Juli 2010 in Kraft und löst die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung aus dem Jahr 1988 ab.

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Die ImmoWertV schafft eine moderne, praxisorientierte Grundlage für die Immobilienbewertung und leistet einen wichtigen Beitrag für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Sie erhöht damit die fachliche Qualität vieler Wertermittlungen.

Die Novellierung der Verordnung war erforderlich, weil sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit Erlass der bisherigen Wertermittlungsverordnung im Jahr 1988 tiefgreifend geändert haben. Der Beitritt der neuen Länder, die neuen Aufgabenbereiche Stadtumbau und Soziale Stadt sowie der demographische und wirtschaftliche Wandel, die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und die stärkere Kapitalmarktorientierung haben zu neuen stadtentwicklungs- und allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen geführt. Darüber hinaus hat sich in den letzten gut 20 Jahren seit Erlass der letzten Wertermittlungsverordnung die Wertermittlungspraxis erheblich weiterentwickelt.

Die ImmoWertV greift die genannten Entwicklungen auf. Sie erfasst neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte, z.B. durch die Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder die Berücksichtigung der Wertrelevanz städtebaulicher Umstände, wie sie etwa in Stadtumbaugebieten vorliegen. Sie erhöht die internationale Vermittelbarkeit, z.B. durch Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens in einer für die Grundstückswertermittlung geeigneten Form. Sie regelt den Umgang mit künftigen Entwicklungen, weil diese für den Verkehrswert von entscheidender Bedeutung sind, fordert insoweit jedoch, dass diese solide und nachvollziehbar ermittelt werden. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen, um einer Immobilienkrise, wie sie in den USA und in anderen Ländern zu den größten Verwerfungen geführt hat, schon auf der Ebene der Bewertung wirksam entgegenzutreten.

Hausbesitzer brauchen sich im Übrigen keine Sorgen zu machen: Die vorhandenen Immobilienwerte ändern sich durch die Verordnung nicht. Die ImmoWertV will es den Sachverständigen nur erleichtern, den Verkehrswert zu ermitteln.

 

Immobilienbewertung

Durch die Immobilienbewertung wird der tatsächliche Wert einer Immobilie ermittelt. Dabei denkt man in erster Linie an den Kauf oder Verkauf eines Gebäudes. Wichtig ist die Wertermittlung aber auch bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Enteignungen.
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Zitat

aus der Bibel

Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.