| KfW-Programm Energieeffizient Bauen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes |
|
Das Programm "Energieeffizient Bauen" (früher Programm "Ökologisch Bauen") der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) wendet sich an Bauherren, deren Neubau den nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zulässigen Energiebedarf deutlich unterschreitet und das in den Förderbedingungen definierte Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht. Sind im Rahmen der Herstellung eines KfW-Effizienzhauses Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen (z. B. bei Ersatzneubau oder Umwidmung von nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) oder sind die Baumaßnahmen mit dem Ziel des Erhalts sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur eingeschränkt durchführbar, kann eine Ausnahme bezüglich der technischen Anforderungen beantragt werden. Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb von hoch energieeffizienten Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Ausgenommen sind Ferien- und Wochenendhäuser. Nähere Erläuterungen und Hinweise zu den technischen Anforderungen finden Sie bei der KfW (Link im rechten Kontext-Menü). Wer kann Anträge stellen?Anträge können Bauherren oder Käufer von neuen Wohngebäuden stellen: zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wohngebäude selbst genutzt oder vermietet werden soll. Wichtig ist es, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Investitionsbeginn.
Wie sieht die Förderung aus?Bauherren erhalten zinsverbilligte Kredite mit langen Laufzeiten und einer tilgungsfreien Anlaufphase. Über die ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit wird der Zinssatz fest aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich zur Zinsverbilligung kann bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen werden. Je nach erreichtem Sanierungsniveau kann dieser bis zu 10 Prozent (ab Juli 2010) des Kreditbetrags betragen. Voraussetzung hierfür ist die Beantragung des Zuschusses bei Aufnahme des Kredits sowie der Nachweis nach Abschluss der Sanierung, dass das geforderte energetische Niveau des KfW-Effizienzhauses auch tatsächlich erreicht wurde. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich. |
|
Immobilienbewertung
Durch die Immobilienbewertung wird der tatsächliche Wert einer Immobilie ermittelt. Dabei denkt man in erster Linie an den Kauf oder Verkauf eines Gebäudes. Wichtig ist die Wertermittlung aber auch bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Enteignungen.
Mehr
Zitat
aus der Bibel
Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne.
